Telekomanschluss Kündigungsfrist

Egal ob man umzieht oder einfach zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, die entsprechenden Kündigungsfristen sind dabei immer einzuhalten. Denn die Verträge der Telekom operieren allesamt auf einer Laufzeitbasis und vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kommt man aus dem Vertrag nur schwer heraus und sollte diesen beim Umzug daher eher mitnehmen.

 

Die Fristen der Telekom

Wer einen Telefonanschluss aus welchen Gründen auch immer kündigen will, der sollte sich dabei unbedingt an die entsprechenden Fristen halten. Diese sind dabei von Angebot zu Angebot unterschiedlich und variieren, je nachdem welches Paket oder welchen Dienst man gebucht hat. Außerdem sollte man sich an die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom halten. Kündigungen nimmt die Telekom dabei nur in Schriftform entgegen. Diese sind an die Telekomzentrale im Bonn zu entsenden, können ebenso aber auch per Fax übersendet werden. Zudem bietet die Telekom seinen Kunden ein Onlineformular an, mit dem sie ein passendes Kündigungsschreiben leicht entwerfen können. Dabei kann man einen Telefonanschluss der Telekom meist relativ kurzfristig kündigen, während bei den Handy- oder Internetverträgen oftmals Mindestlaufzeiten von 12 bis 24 Monaten gelten, an die man somit vertraglich gebunden ist.

•    Kündigungsfristen der Telekom einhalten
•    Je nach Angebot unterschiedlich
•    AGBs einhalten
•    Kündigung bei der Telekom nur in Schriftform
•    Kündigung bei der Telekom auch per Fax möglich
•    Kündigung bei der Telekom mit dem passenden Online Formular

Der Telekom Umzugsservice

Kommt man aufgrund der Mindestvertragslaufzeit aus seinem Telekomvertrag so einfach nicht heraus, so bietet die Telekom beim Umzug in eine andere Stadt auch einen besonderen Wechselservice an. Wer diesen Service nutzt, dessen Vertrag wird am alten Wohnort mit dem Umzug automatisch beendet. Am neuen Wohnort muss man dann allerdings einen neuen Vertrag mit einer neuen Mindestlaufzeit eingehen, was es also zu bedenken gilt. Denn am Ende bindet man sich wieder für lange Zeit.

 

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