Internetanschluss Vermieter auswählen 2018

Jeder dritte Haushalt verfügt über einen Internetzugang. Nachteilig ist es sicherlich, wenn man sich bei der Wohnungssuche ausgerechnet einen der Haushalte auswählt, die noch nicht über einen Internetanschlusses verfügen. Manchmal können Vermieter eigensinnig sein und wünschen keine Veränderungen. Doch darf er das verbieten? Wie kann man sich schützen?

 

Internetanschluss Vermieter  - wann muss der Vermieter zustimmen?

Das Einführen eines Internetvertrages kann je nach Umständen als bauliche Veränderung ausgelegt werden. Ob der Vermieter seine Zustimmung dazu geben muss oder ob dies im Mietvertrag eingetragen sein muss, wissen nur die wenigsten. Ist noch kein Internetanschluss in dem Mietobjekt vorhanden, hat der Mieter Rechte, aber auch natürlich auch Pflichten.

Den Mietvertrag studieren

Generell sollte der Mieter vor Abschluss des Vertrages, dafür Sorge tragen, dass eventuelle Änderungen der Kommunikationsanschlüsse von dem Vermieter geduldet werden müssen. In welchem Rahmen dies sein soll, obliegt der einzelnen Situation. Ist die Änderung schriftlich festgehalten, erlebt der Mieter später keine bösen Überraschungen und kann entsprechend agieren.

Art und Änderung des Internetanschlusses

Sicherlich ist der Mieter nicht berechtigt weder Innen- noch Außenwände oder Fußböden aufzustemmen, um darin Kabel zu verlegen. Dies muss in vorheriger Absprache mit dem Vermieter geschehen. Eine Verlegung des Telefon- oder Internetanschlusses muss der Vermieter dann zustimmen, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden und der alte Zustand bei Auszug leicht wieder herzustellen sein würde, falls vom Vermieter gewünscht. Für die meisten Vermieter stellt eine Änderung der Anschlussart kein Problem dar, solange sich das lediglich auf einen Wechsel der Anschlussbuchse bezieht. Bei Änderung von Kupferkabel auf Glasfaserkabel sollte der Mieter allerdings die Erlaubnis seines Vermieters einholen. Generell gilt, alles ist erlaubt, solange der Urzustand wieder hergestellt werden kann.

•    Der Vermieter muss zustimmen, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen
•    Wenn der alte Zustand bei Auszug leicht wieder herzustellen ist, falls vom Vermieter gewünscht
•    Bei Änderung von Kupferkabel auf Glasfaserkabel ist Erlaubnis des Vermieters einzuholen

 

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