Internet trotz Kündigung im Jahr 2013
Wie bei Strom-, Telefon- und diversen anderen Anbietern, macht es Sinn, auch bei Internet-Providern die Tarife zu prüfen und eventuell zu einem günstigeren zu wechseln. Hierbei sind einige Kriterien zu beachten, um sich unnötigen Ärger und Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Internet trotz Kündigung
Einer fristlosen oder nicht rechtmäßigen Kündigung des Internet-Anschlusses wird der Anbieter nicht zustimmen und weiterhin die Kosten laut Vertrag in Rechnung stellen. Hier ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten zu akzeptieren, auch wenn er das Internet, aus welchen Gründen auch immer, nicht weiter nutzt.
Fristgerechte Kündigung
Bei einer fristgerechten Kündigung sieht die Sache anders aus. Eine Kündigung ist unbedingt schriftlich und am besten per Einschreiben vorzunehmen. Kündigungen per E-Mail werden oftmals nicht akzeptiert, so dass sich die Vertragslaufzeit weiter verlängert. Wenn man verschiedene Komponenten nutzt oder auch ein Gesamtpaket (Telefon, Internet, Fernsehen), dann führt man im Kündigungsschreiben am besten alles separat auf beziehungsweise gibt die einzelnen Vertragsnummer an. Denn unter Umständen wird vom Anbieter ansonsten nur vom angegebenen Vertrag die Kündigung akzeptiert.
• Kündigung schriftlich vornehmen
• Bei Gesamtpakte alle separaten Vertragsnummern angeben
Vorsicht ist geboten

Nach dem Ende der Laufzeit überprüft man am besten, ob das Internet noch funktioniert. Falls es noch zur Verfügung steht, sollte es jedoch unter keinen Umständen mehr genutzt werden.
Es kann Taktik des Anbieters sein, das Internet auch nach der Kündigung zur Verfügung zu stellen, da er mit einer weiteren Nutzung rechnet. Diese Nutzung kann dann auch in Rechnung gestellt werden.
Des Weiteren kann es Probleme beim Anbieterwechsel geben, wenn etwa eine Kündigung vom bisherigen Anbieter nicht akzeptiert und der Anschluss für den neuen Anbieter nicht freigegeben wird.
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